Neuigkeiten vom Immobilienmarkt

Neuigkeiten vom Immobilienmarkt

Liebe Interessenten!

Gerne möchten wir Sie heute über einige Neuigkeiten und Gesetze informieren, die auf uns Makler und auch auf Sie in Zukunft zukommen. In den letzten Monaten ist so eine große Informationsflut auf uns hereingebrochen mit Gesetzesänderungen, die sehr unverständlich für den Verbraucher sind und teilweise auch falsch waren.

  1. In aller Munde: Das Bestellerprinzip

Achtung! Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen von Wohnraum und bedeutet, dass zukünftig der Vermieter als Auftraggeber alleine die Vermittlungskosten seiner Wohnung tragen muss. Nur wenn der Mietinteressent den Makler explizit beauftragt, eine Wohnung für ihn zu suchen und er mietet diese Wohnung, dann zahlt er Provision.

Das Bestellerprinzip gilt nicht für Immobilienverkäufe!

Voraussichtlich tritt das Gesetz zum 01.06.2015 in Kraft.  Das entscheidet aber erst genau nach Redaktionsschluss von Schöneiche Konkret Ende März. Bis dahin gilt unsere alte- und wie wir finden- auch gerechte Regelung, dass Vermieter und Mieter sich die Vermittlungskosten teilen bei Dammasch Immobilien, denn beide Parteien, der Suchende und der Anbieter, profitieren von unseren Dienstleistungen. Unser Maklerverband, der IVD, warnt auch vor den „scheinbaren“ Vorteilen für den Mietinteressenten und hat gegen ein „unechtes“ Bestellerprinzip Verfassungsklage angekündigt.

Laut einer am 17. September 2014 veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin ist für sehr viele Privatvermieter bereits heute die Vermietung ein Nullsummenspiel. Kommen weitere und höhere Kosten auf unsere Eigentümer zu, so wird sich das letztendlich auf die Mieten und das Mietangebot an sich auswirken. Der Eigentümer, der versucht die Kosten für den Makler zu sparen, wird dem Mietinteressenten leider nicht denselben umfangreichen Service bieten können, wie der Makler. Zum Beispiel: Wer unternimmt mit Ihnen am Wochenende oder am Feierabend die Besichtigung? Der Markt und das vorhandene Angebot wird an Transparenz für den Suchenden verlieren.

Der einzige Vorteil für den Eigentümer ist, dass er die Vermittlungskosten steuerlich absetzen kann. Der Mieter kann die Provision nur bedingt abrechnen, z.B. bei beruflich bedingtem Umzug.

  1. Die ENEV von 2014

Die neue Energieverordnung gibt vor das jeder Eigentümer von Wohnraum, der vermieten oder verkaufen möchte, einen Energieausweis zum Objekt vorweisen muss. Ausgenommen sind Objekte, die unetr Denkmalschutz stehen sowie Freizeitimmobilien. Alle genauen Informationen dazu erhalten Sie unverbindlich in unserem Immobilienbüro. Wir kümmern uns für alle unsere Eigentümer um die Erstellung des Energiepasses. Für Verkäufer, die Ihre Immobilie durch uns verkaufen möchten, ist die Erstellung  ab dem 01.04.2015 kostenfrei! Sprechen Sie uns an!

 

Eine schöne Osterzeit wünscht Ihnen, Ihre Renate Dammasch & Katharina Brecko!